| |
Fallbeispiel 1
Auftraggeber – Grundstückseigentümer –
Grundstückseigentümer egal ob privat, gewerblich oder kommunal möchten ihren Standort erweitern bzw. diverse Grundstücksrechte an den Nachbargrundstücken sichern (Wege, Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte).
Problem: unrichtiger Eigentümereintrag im Grundbuch des benötigten Grundstücks
Für Handlungen im Grundbuch ist immer das Mitwirken der tatsächlichen aktuellen Eigentümer erforderlich. Gerade im Bereich der neuen Bundesländer wurde z.T. über mehrere Generationen keine Eigentümerfortschreibung anhand erbrechtlicher Regelungen im Grundbuch betrieben, so dass die Grundbücher unrichtig sind. Im seltensten Fall können selbst von bekannten Beteiligten alle Miterben benannt. Handlungsfähig sind die Eigentümer aber nur, wenn die gesamte Eigentümergemeinschaft bekannt ist. Fallbeispiel 2 Auftraggeber – Kreditgeber (Banken/Sparkassen/Versicherer/Bausparkassen)
Gläubiger möchten eine Schuldvollstreckung betreiben. Schuldner sind verstorben bzw. unbekannten Aufenthalts.
Problem: unbekannte Erbengemeinschaft / unbekannter Aufenthalt des Schuldners
Ist ein Schuldner verstorben und will der Gläubiger eingetragene Grundschulden oder Hypotheken vollstrecken (z.B. im Zuge einer Zwangsversteigerung), benötigt der Gläubiger zum grundbuchlichen Vollzug einen Erbschein. Hierzu ist die Ermittlung aller Erben und deren aktueller Aufenthalt erforderlich, um bei Bedarf auf eigenen Antrag das Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht zu betreiben.
|
|
|